EuGH : Unternehmenszusammenschluss – Änderung der Art der Kontrolle über ein bestehendes Unternehmen
Der EuGH hat mit Urteil vom 7.9.2017 – C-248/16 – entschieden: Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-Fusionskontrollverordnung“) ist dahin auszulegen, dass infolge einer Änderung der Art der Kontrolle über ein bestehendes Unternehmen von alleiniger zu gemeinsamer Kontrolle nur dann ein Zusammenschluss bewirkt wird, wenn das daraus hervorgegangene Gemeinschaftsunternehmen auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt.
Hinweis der Redaktion: Die Entscheidung wird in einer der kommenden Ausgaben des BB mit einem Kommentar von Pichler veröffentlicht.