BGH: Unternehmensfortführung i. S. v. § 25 Abs. 1 HGB (Entscheidungsreport)
BGH, Beschluss vom 7.12.2009 - II ZR 229/08
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Leitsätze
1. Eine Unternehmensfortführung i.S. von § 25 Abs. 1 HGB liegt auch dann vor, wenn nur ein Teilbereich des Unternehmens fortgeführt wird, sofern es sich aus der Sicht des maßgeblichen Rechtsverkehrs um den - den Schwerpunkt des Unternehmens bildenden - wesentlichen Kernbereich handelt.
2. Für die Frage, ob der wesentliche Kernbereich eines Unternehmens fortgeführt wurde, kommt dem Wert der Unternehmensteile maßgebliche Bedeutung zu.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Daniel Marhewka, RA, Watson, Farley & Williams LLP, München
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