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Wirtschaftsrecht
07.01.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Unternehmensfortführung i. S. v. § 25 Abs. 1 HGB

Mit Beschluss vom 7.12.2009 – II ZR 229/08 – hat der BGH entschieden: Eine Unternehmensfortführung i. S. von § 25 Abs. 1 HGB liegt auch dann vor, wenn nur ein Teilbereich des Unternehmens fortgeführt wird, sofern es sich aus der Sicht des maßgeblichen Rechtsverkehrs um den – den Schwerpunkt des Unternehmens bildenden – wesentlichen Kernbereich handelt. Für die Frage, ob der wesentliche Kernbereich eines Unternehmens fortgeführt wurde, kommt dem Wert der Unternehmensteile maßgebliche Bedeutung zu.

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