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Wirtschaftsrecht
20.02.2014
Wirtschaftsrecht
BaFin: Unternehmensbewertung ist nicht Aufgabe der Finanzaufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will keine Unternehmen bewerten. Es könne nicht Aufgabe der Finanzaufsicht sein, festzustellen, dass Unternehmen A gut und Unternehmen B schlecht sei, erklärte BaFin-Präsidentin Elke König am Mittwoch bei einem Gespräch mit den Mitgliedern des Finanzausschusses. Für eine staatliche Institution wie die BaFin sei es schwierig, Geschäftsmodelle zu bewerten.


Hintergrund war eine Frage nach dem Fall „Prokon". Das Windenergie-Unternehmen „Prokon", das bundesweit mit seinen hochverzinslichen Genussrechten geworben hatte, war kürzlich in die Insolvenz gegangen. König betonte vor den Abgeordneten das Leitbild vom mündigen Bürger, der auch mit den Konsequenzen von finanziellen Fehlentscheidungen leben müsse. Man könne die Verbraucher nicht ganz aus der Verantwortung entlassen. Es sei aber ein Problem, dass nicht jeder Verbraucher das gleiche Wissen habe. Daher sollten die Themen Klassifizierung von Finanzprodukten zum Beispiel mit Ampelsymbolen und die verschiedenen Anlegertypen ernsthaft diskutiert werden.


Zur geplanten europäischen Bankenaufsicht stellte König fest, die deutsche Finanzaufsicht werde auch in Zukunft eine große Rolle spielen. Bisher noch nicht beantwortet sei die Frage, wie mit den ganz großen, weltweit operierenden Banken bei Schieflagen umgegangen werden könne.


(hib-Meldung vom 19.2.2014)

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