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Wirtschaftsrecht
27.11.2012
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Unternehmen besser vor Betrügern schützen

Mehr Schutz vor Betrügern: Kleine und mittlere Unternehmen sollen in Zukunft besser vor unseriösen Gewerbetreibenden und irreführenden Vermarktungspraktiken geschützt werden. Die EU-Kommission hat dazu am 27.11.2012 in Brüssel einen Maßnahmenkatalog vorgestellt.  Irreführende Praktiken sind in Zukunft verboten: Die Mitgliedstaaten sollen alle Gesetzeslücken schließen und abschreckende Sanktionen einführen. Außerdem muss in jedem Staat eine Behörde benannt werden, die dafür sorgt, dass die Vorschriften auch in grenzüberschreitenden Fällen umgesetzt werden.

"Nur eine stabile europaweite Regelung wird es uns ermöglichen, entschieden gegen Betrügereien vorzugehen, die auf Unternehmen abzielen, und dafür zu sorgen, dass die Täter sich nicht hinter Staatsgrenzen verschanzen können. Aus diesem Grund stellen wir heute diesen umfassenden Plan vor", erklärte die Kommissions-Vizepräsidentin und Justizkommissarin Reding. "Wir müssen betrügerischen Adressbuchfirmen, gefälschten Rechnungen und ähnlichen Betrügereien Einhalt gebieten. Kleine Unternehmen sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft; sie können es sich wirklich nicht leisten, Geld an Betrüger zu verlieren. Wir sind entschlossen, den Geschäftsverkehr in Europa sicherer zu machen."

In der EU ansässige Unternehmen, Freiberufler und zivilgesellschaftliche Organisationen fallen täglich betrügerischen Vermarktungspraktiken zum Opfer. Diese reichen von falschen oder irreführenden Informationen über angebotene Dienstleistungen bis hin zur Zusendung von als Rechnung getarnten Angeboten. 13 000 Beschwerden liegen mittlerweile vor. Die Betrüger sind dabei häufig in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig.

(PM EU-Kommission vom 27.11.2012)

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