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Wirtschaftsrecht
23.07.2019
Wirtschaftsrecht
BGH: Unterlassungsklage eines Aktionärs wegen pflichtwidrigen Organhandels ist ohne unangemessene Verzögerung zu erheben

Der BGH hat mit Urteil vom 7.5.2019 – II ZR 278/16 – entschieden: Eine Unterlassungsklage, mit der ein Aktionär einen Eingriff in seine Mitgliedschaftsrechte durch pflichtwidriges Organhandeln abwehren will, ist ohne unangemessene Verzögerung zu erheben (Fortführung von BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - II ZR 120/16 z.V.b. in BGHZ).

 

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