BGH: Unlautere Werbung für die Vermittlung des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft - Winteraktion
Der BGH hat mit Urteil vom 2.7.2009 - I ZR 147/06 - entschieden: Eine Werbung für die Vermittlung des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft, bei der den als Vermittlern angesprochenen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern für die Vermittlung die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit einem attraktiven Gewinn (hier: Smart-Cabriolet) angeboten wird, ist unlauter i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG.