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Wirtschaftsrecht
18.03.2013
Wirtschaftsrecht
KG Berlin: Unlautere Werbung auf Kinder- Internetportal – „Klick und wirf zurück“

Wird in einem für Kinder ab sieben Jahren konzipierten Internetportal auf der Unterseite „Spielen“ mittig zwecks Bewerbung eines Joghurt- Produkts die Animation eines Schneebälle werfenden Elches mit der Aufforderung „Klick und wirf zurück“ platziert, so ist dies unlauter, wenn das nicht von Beginn an hinreichend deutlich als Werbung gekennzeichnet ist. Für den hier erforderlichen Grad an Deutlichkeit ist in Rechnung zu stellen, dass Kinder dieses Alters in der Regel eine vergleichsweise schwächere Aufmerksamkeits- und Lesekompetenz, dafür aber einen umso stärkeren Spieltrieb haben, welcher gerade für „bewegte Bilder“ besonders anfällig ist.

KG Berlin, Urteil vom 15.1.2013 – 5 U 84/12

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