OLG Schleswig-Holstein: Unlautere Bewerbung von Genussrechten
Mit Urteil vom 5.9.2012 – 6 U 14/11 – hat das OLG Schleswig-Holstein entschieden: Die Bewerbung von Genussrechten als Geldanlage mit dem Hinweis auf „maximale Sicherheit“ wie bei einer Spareinlage ist irreführend und unlauter nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG sowie wettbewerbswidrig nach § 4 Nr. 11 UWG, weil es eine gesetzliche Einlagensicherung wie bei Bank- Sparguthaben nicht gibt. Das Gleiche gilt für Aussagen zur Investition der Gelder in Sachwerte und dadurch vermittelte Sicherheit, wenn das über die Genussrechte gesammelte Kapital tatsächlich durch Darlehensvergabe angelegt wird. Irreführend und wettbewerbswidrig ist schließlich die Bewerbung mit „maximaler Flexibilität“ der Einlagen, wenn eine Kündigung der Anleihe frühestens nach drei Kalenderjahren zulässig ist.