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Wirtschaftsrecht
18.05.2010
Wirtschaftsrecht
BaFin: Ungedeckte Leerverkäufe und ungedeckte CDS auf Staatsanleihen der Eurozone untersagt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 18.5.2010 ungedeckte Leerverkäufe von Schuldtiteln von Staaten der Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, vorübergehend untersagt. Vorübergehend verboten hat sie auch so genannte Credit Default Swaps (CDS), soweit die Referenzverbindlichkeit zumindest auch eine Verbindlichkeit eines Staates der Eurozone ist und sie nicht der Absicherung von Ausfallrisiken dienen (ungedeckte CDS).

Darüber hinaus hat die BaFin ungedeckte Leerverkäufe von Aktien folgender Unternehmen der Finanzbranche untersagt: Aareal Bank AG, Allianz SE, Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, Deutsche Börse AG, Deutsche Postbank AG, Generali Deutschland Holding, Hannover Rückversicherung AG, MLP AG, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG. Diese Verbote gelten vom 19.5.2010, 00:00 Uhr, bis zum 31.3.2011, 24:00 Uhr, und werden laufend überprüft. Die BaFin begründete diesen Schritt mit der außergewöhnlichen Volatilität bei Schuldtiteln von Staaten der Eurozone. Zudem hätten sich die Spreads von Credit Default Swaps auf Kreditausfallrisiken mehrerer Staaten der Eurozone erheblich ausgeweitet. Vor diesem Hintergrund hätten massive Leerverkäufe der betroffenen Schuldtitel und der Abschluss von ungedeckten CDS auf Kreditausfallrisiken der Staaten der Eurozone weitere exzessive Preisbewegungen zur Folge, welche zu erheblichen Nachteilen für den Finanzmarkt führen und die Stabilität des gesamten Finanzsystems gefährden können.

(PM BaFin am 18.5.2010)
Hinweis der Redaktion: Vgl. dazu in Heft 24 den Beitrag von Tyrolt/Bingel.

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