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Wirtschaftsrecht
18.08.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Unfallschaden - Pflicht des eingeschalteten Versicherungsmaklers

Mit Urteil vom 16.7.2009 - III ZR 21/09 - hat der BGH entschieden: der in die Abwicklung eines Unfallschadens eingeschaltete Versicherungsmakler  muss den Versicherungsnehmer regelmäßig auf die Frist zur ärztlichen Feststellung einer Invalidität und ihrer Geltendmachung gegenüber dem Versicherer nach § 7 I (1) AUB (1994) hinweisen, wenn für ihn erkennbar ist, dass Ansprüche wegen Invalidität gegen den Unfallversicherer ernsthaft in Betracht kommen.

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