OLG Nürnberg: Unerfülltes Nachsicherungsverlangen berechtigt Bank nicht zur fristlosen Kündigung des Darlehensvertrags
Mit Urteil vom 31.7.2012 - 14 U 1737/11 - hat das OLG Nürnberg entschieden: Ein unerfülltes Nachsicherungsverlangen, das lediglich auf den bereits bei Abschluss des Darlehensvertrages bekannten Wegfall einer Bürgschaft gestützt wird, berechtigt die Bank unabhängig davon, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden verschlechtert haben, nicht zur fristlosen Kündigung des Darlehensvertrages.