BGH: Unentgeltlichkeit der Tilgung einer fremden Schuld
Der BGH hat mit Urteil vom 17.10.2013 - wie folgt entschieden: Die Tilgung einer fremden Schuld kann unentgeltlich sein, auch wenn der Empfänger an den Zahlenden Leistungen erbracht hat, sofern sich der Zahlungsempfänger hier-zu nur gegenüber seinem Schuldner verpflichtet hatte.