BGH: Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung – Umfang der sekundären Darlegungslast
Der BGH hat mit Beschluss vom 20.6.2017–- VI ZR 505/16 - entschieden: Den Prozessgegner der für eine negative Tatsache beweisbelasteten Partei trifft eine sogenannte sekundäre Darlegungslast, deren Umfang sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet (Anschluss an BGH, Urteile vom 24. März 2010 - XII ZR 175/08, BGHZ 185, 1 Rn. 20 mwN; vom 29. November 2016 - X ZR 122/14, NZBau 2017, 176 Rn. 33). Das gilt auch im Falle einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung. Der dem Kläger obliegende Beweis der fehlenden Berechtigung kann nur ge-führt werden, wenn der Verwarnende die Grundlagen für die Ausschließlichkeitsrechte darlegt, auf die er sich mit seiner Verwarnung gestützt hat.