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Wirtschaftsrecht
27.03.2013
Wirtschaftsrecht
LG Frankfurt: Unbedingtes Erwerbsrecht schon vor Entscheidung zur Angebotsabgabe

Das LG Frankfurt hat in seinem Beschluss vom 19.2.2013 – 3-05 O 116/12 - wie folgt entschieden: Steht dem Antragsteller schon vor der Mitteilung nach § 10 WpÜG über die Entscheidung zur Abgabe eines Angebots ein unbedingtes Erwerbsrecht an Aktien zu und wird der Inhaber dieser Aktien in der Angebotsunterlage als mit dem Antragsteller gemeinsam handelnd nach § 2 Abs. 5 WpÜG bezeichnet, so kann der Erwerb dieser Aktien nicht als Erwerb i. S. e. Markttestes zum Erreichen der 90 %-Schwelle des § 39a Abs. 3 S. 3 WpÜG angesehen werden, selbst wenn diese Aktien formell während des Angebots eingereicht und auf den Antragsteller dinglich übertragen werden.

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