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Wirtschaftsrecht
08.11.2016
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt a. M. : Unaufgeforderte E-Mail-Werbung durch auf ein gemeinnütziges Projekt hinweisende SMS-Mitteilung

Mit Urteil vom 6.10.2016 – 6 U 54/16 - hat das OLG Frankfurt a. M. entschieden: Auch eine SMS-Mitteilung, durch die auf ein gemeinnütziges Projekt hingewiesen wird, stellt Werbung dar, wenn aus ihr das werbende Unternehmen und dessen Geschäftsgegenstand hinreichend erkennbar wird; die Versendung einer solchen SMS ohne vorherige Zustimmung des Empfängers ist daher als unlautere belästigende Werbung einzustufen.

 

 

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