OLG Frankfurt a. M. : Unaufgeforderte E-Mail-Werbung durch auf ein gemeinnütziges Projekt hinweisende SMS-Mitteilung
Mit Urteil vom 6.10.2016 – 6 U 54/16 - hat das OLG Frankfurt a. M. entschieden: Auch eine SMS-Mitteilung, durch die auf ein gemeinnütziges Projekt hingewiesen wird, stellt Werbung dar, wenn aus ihr das werbende Unternehmen und dessen Geschäftsgegenstand hinreichend erkennbar wird; die Versendung einer solchen SMS ohne vorherige Zustimmung des Empfängers ist daher als unlautere belästigende Werbung einzustufen.