BGH: Unanfechtbarkeit der einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens zurückweisenden OLG-Entscheidung
Der BGH hat mit Beschluss vom 1.10.2019 – II ZB 23/18 – entschieden: Die einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens zurückweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts ist unanfechtbar und unterliegt daher nicht der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (Festhaltung an BGH, Beschluss vom 10. Juli 2018 II ZB 24/14).