Bundesregierung: Umsetzung der Reform des europäischen Patentsystems beschlossen
Die Bundesregierung hat am 25.5.2016 den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19.2.2013 über ein Einheitliches Patentgericht beschlossen. Zusammen mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform, der ebenfalls am 25.5.2016 vom Kabinett beschlossen wurde, sollen im nationalen Recht die Voraussetzungen für die Umsetzung der europäischen Patentreform geschaffen werden.
Das Einheitliche Patentgericht soll mit unmittelbarer Wirkung über europäische Patentstreitigkeiten in den 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten der Europäischen Union entscheiden. Zu diesem Zweck wird es für Streitigkeiten über klassische europäische Bündelpatente zuständig sein, die nach dem Europäischen Patentübereinkommen vom Europäischen Patentamt erteilt werden. Bisher sind diese Rechtsstreitigkeiten den nationalen Gerichten zugewiesen, deren Entscheidungen auf das Territorium des jeweiligen Staates begrenzt sind. Darüber hinaus wird das Gericht für Streitigkeiten betreffend das neue EU-Einheitspatent zuständig sein, das mit den EU-Verordnungen Nr. 1257 und 1260 / 2012 über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des einheitliche Patentschutzes geschaffen wird.
Das Einheitliche Patentgericht wird über eine in den einzelnen Mitgliedstaaten angesiedelten Eingangsinstanz und ein Berufungsgericht in Luxemburg verfügen. In der Bundesrepublik Deutschland als besonders bedeutsamen Patentland sollen fünf erstinstanzliche Standorte eingerichtet werden: Eine Zentralkammerabteilung in München sowie Lokalkammern in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München.
Das Einheitliche Patentgericht wird seine Arbeit voraussichtlich Anfang 2017 aufnehmen.
(PM BMJV vom 25.5.2016)