DIS: Umsetzung der BGH-Vorgaben für Gesellschaftsstreitigkeiten in die Praxis
Der BGH hat mit seinen Entscheidungen vom 29.3.1996 - II ZR 124/95 - und vom 6.4.2009 - II ZR 255/08 - klargestellt, dass auch Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung Gegenstand eines Schiedsverfahrens sein können. Es gelten dabei jedoch enge Vorgaben: im Kern muss sichergestellt sein, dass das Schiedsverfahren einen dem staatlichen Gerichtsverfahren gleichwertigen Rechtsschutz bietet.
Die strengen Vorgaben des BGH hat die DIS für die Praxis umgesetzt. Sie stellt nunmehr eine Musterschiedsvereinbarung zur Verfügung, die auf die DIS-Schiedsgerichtsordnung sowie Ergänzende Regeln für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten (DIS-ERGeS) Bezug nimmt. Die DIS-ERGeS sind zum 15.9.2009 in Kraft getreten. Sie ergänzen die DIS-Schiedsgerichtsordnung 1998, die sich in hunderten von Wirtschaftsstreitigkeiten bewährt hat. Die Musterklausel sowie die DIS-ERGeS sind im Internet unter http://www.dis-arb.de/ abrufbar.
Gesellschaftern ist vor dem Hintergrund der BGH-Rechtsprechung zu raten, bestehende Schiedsklauseln und -abreden in ihren Gesellschaftsverträgen zu überprüfen und zeitnah an die Rechtsprechung anzupassen.
(Quelle: PM DIS vom 11.9.2009)