EU-Kommission: Umfassendere Informationen bei Online-Verbraucherkrediten durchgesetzt
Nach einer Überprüfungsaktion von Verbraucherkredite anbietenden Websites im vergangenen Jahr entsprechen jetzt über drei Viertel der damals überprüften Websites dem EU-Recht. Dies ist das Ergebnis einer am 23.11.2012 von der EU-Kommission vorgestellten Kontrolle. Von den 70 % der Websites, bei denen 2011 eine weitergehende Untersuchung angesetzt wurde, wurden 10 % nach einer eingehenderen Überprüfung für ordnungsgemäß befunden, 35 Prozent wurden infolge von Maßnahmen der nationalen Behörden berichtigt. Die übrigen Websites gibt es entweder nicht mehr oder sie sind Gegenstand eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens.
Das großangelegte Kontrollverfahren "Sweep" ist eine von der EU geleitete und von den nationalen Durchsetzungsbehörden gleichzeitig durchgeführte konzertierte Aktion zur Durchsetzung von EU-Recht, bei der ein bestimmter Sektor im Hinblick auf Verletzungen der Verbraucherrechte überprüft wird. Die nationalen Durchsetzungsbehörden nehmen in Bezug auf vermutete Unregelmäßigkeiten mit den Unternehmen Kontakt auf und fordern sie auf, entsprechende Korrekturmaßnahmen zu ergreifen. Der Sweep für Verbraucherkredite fand im September 2011 statt. Im Rahmen dieses von der EU koordinierten Sweeps im September 2011 wurden 565 Websites in den 27 Mitgliedstaaten, Norwegen und Island von den nationalen Durchsetzungsbehörden überprüft.
(PM EU-Kommission vom 23.11.2012)