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Wirtschaftsrecht
15.11.2010
Wirtschaftsrecht
BReg: Umfangreiche Neuregelungen zum besseren Anlegerschutz und für Immobilienfonds geplant

Die Bundesregierung will Anleger besser schützen und den Markt der offenen Immobilienfonds neu regeln. Der Entwurf eines Anlegerschutzund Funktionsverbesserungsgesetzes (17/3628) sieht vor, dass alle Mitarbeiter in der Anlageberatung, Vertriebsverantwortliche und „Compliance- Beauftragte“ künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu registrieren sind. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Anleger besser vor Falschberatung geschützt werden sollen. Bei Falschberatung oder fehlender Information über Provisionen darf die BaFin in Zukunft Bußgelder verhängen. Anleger müssen außerdem besser über Finanzprodukte informiert werden. Dazu soll ein „kurzes und leicht verständliches Dokument“ dienen. Ein anderer Teil des Gesetzentwurfs befasst sich mit offenen Immobilienfonds. Für neu erworbene Anteile an diesen Fonds soll künftig eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren gelten. Daran sollen sich zwei weitere Jahre mit „Halteanreizen“ anschließen. Zur Verbesserung der Kapitalmarkttransparenz plant die Bundesregierung außerdem neue Mitteilung- und Veröffentlichungspflichten für bislang nicht erfasste Transaktionen. Damit soll verhindert werden, dass unbemerkt größere Stimmrechtspositionen aufgebaut werden können. Dieses „Anschleichen“ an Unternehmen soll es nicht mehr geben. Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme vom 5.11.2010 (BR-Drucks. 584/10 (Beschluss)) das Ziel des Gesetzentwurfs, den Schutz von Privatanlegern vor Falschberatung zu verbessern, verlangt aber auch eine Regulierung des Grauen Kapitalmarkts, die über Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz erfolgen soll. Außerdem soll das beim Kauf von Finanzprodukten zu erstellende Beratungsprotokoll zusätzliche Angaben erhalten. So müssten die mit dem jeweiligen Anlageprodukt verbundenen Kosten und Provisionen sowie eine Risikobewertung in das Protokoll aufgenommen werden. Die Ansichten über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf gingen in einer Sitzung des Finanzausschusses am 10.11.2010 weit auseinander. Eine öffentliche Anhörung zum Anlegerschutzgesetz soll am 1.12.2010 stattfinden. (hib-Meldung vom 9./10.11.2010) Vgl. zum Entwurf eines Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes demnächst den Beitrag von Voß.

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