: Umfangreiche Änderungen bei Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie und der Verbraucherkreditlinie vorgelegt, der umfangreiche Änderungen im BGB vorsieht. Betroffen sind im Schwerpunkt die einschlägigen Vorgaben für Kreditinstitute und E-Geld-Institute sowie die Zahlungsverfahren Die Neufassung der Verbraucherkreditlinie passt verbraucherrechtliche Bestimmungen an, beispielsweise zu Werbung, vertraglichen Informationen und Widerruf. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Regelungsgehalt der BGB-Informationspflichten-Verordnung in das Einführungsgesetz zum BGB überführt und um Vorschriften zu Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten ergänzt werden soll. Damit soll u. a. erreicht werden, dass auch die Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung Gesetzesrang erhalten, womit bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.
(Quelle: hib-Meldung vom 9.2.2009)