BGH: Umfang des Schadensersatzes bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Riptide
Der BGH hat mit Versäumnisurteil vom 22.3.2018 – I ZR 265/16 – wie folgt entschieden:
Spricht der Rechtsinhaber im Falle der öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschätzten Werks über eine Internettauschbörse gegenüber dem für die Rechtsverletzung nicht verantwortlichen Anschlussinhaber eine Abmahnung aus, der daraufhin den Rechtsverletzer benennt, so umfasst der vom Rechtsverletzer zu leistende Schadensersatz die Kosten dieser Abmahnung.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2018-1857-4