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Wirtschaftsrecht
24.01.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Umfang der vom Lieferanten übernommenen Freistellungsverpflichtung gegenüber abgemahntem Abnehmer

Mit Urteil vom 15.12.2010 - VIII ZR 86/09 - hat der BGH entschieden: Die von einem Lieferanten übernommene Verpflichtung, seinen wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung abgemahnten Abnehmer von jeglichen Ansprüchen des abmahnenden Dritten freizustellen, schließt typischerweise auch die Pflicht zur Abwehr der von dem Dritten erhobenen Ansprüche ein (Fortführung von BGHZ 152, 246, 255, BGH, NJW 1970, 1594; WM 1983, 387; WM 2002).

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