BGH : Umdeutung einer unzulässigen Rechtsbeschwerde eines Beigeladenen in einem Musterverfahren nach KapMuG
Der BGH hat mit Beschluss vom 19.8.2014 – XI ZB 12/12 - entschieden: Eine unzulässige Rechtsbeschwerde eines Beigeladenen in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist in eine zulässige Anschlussrechtsbeschwerde umzudeuten, wenn die unzulässige Rechtsbeschwerde innerhalb der Frist zur Erklärung des Beitritts eingelegt worden ist und innerhalb eines Monats nach Zustellung der Begründung der Musterrechts-beschwerde der Musterbeklagten begründet wird.