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Wirtschaftsrecht
24.01.2014
Wirtschaftsrecht
BReg: Trotz Notfallregelung auf SEPA umstellen

Am 1.2.2014 lösen einheitliche europäische Überweisungen und Lastschriften nationale Verfahren ab. Der deutsche SEPA-Rat empfiehlt Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Verwaltungen, die SEPA-Umstellung zeitnah abzuschließen.


Nach der europäischen SEPA-Verordnung von 2012 startet am 1.2.2014 der einheitliche europäische Zahlungsverkehr. Vorteil: SEPA erleichtert den Zahlungsverkehr und macht ihn sicherer. Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen müssen ab diesem Stichdatum mit SEPA arbeiten.


Die Europäische Kommission hatte am 9. Januar vorgeschlagen, dass Zahlungsdienstleister Überweisungen und Lastschriften weiterhin bis zum 1.8.2014 im nationalen Format annehmen dürfen.


Der Vorschlag der EU-Kommission hebt das Enddatum 1.2.2014 für die SEPA-Verordnung nicht auf. Das hat der Deutsche SEPA-Rat auf seiner Sitzung am 22.1.2014 festgestellt. Dem SEPA-Rat gehören die Deutsche Bundesbank und das Bundesministerium der Finanzen sowie die wichtigsten Vertreter der Kreditwirtschaft und der Endnutzer an.


Banken und Sparkassen können notfalls jedoch auch zukünftig noch alte, nationale Zahlungsformate abwickeln - falls Unternehmen, Vereine oder öffentliche Verwaltungen solche einreichen. Die Deutsche Kreditwirtschaft wird hierfür die Voraussetzungen schaffen.


Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich durch den Vorschlag der Europäischen Kommission nichts. Wer für eine Überweisung IBAN nicht zur Hand hat, kann bis zum 1. Februar 2016 noch Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Die Bank "übersetzt" die Angaben in das neue System.


(PM BReg vom 23.1.2014)

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