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Wirtschaftsrecht
26.09.2012
Wirtschaftsrecht
OLG Düsseldorf: Treue- und Loyalitätspflichten im Verhältnis Unternehmer/Handelsvertreter

Mit Urteil vom 14.9.2012 - I-16 U 77/11 - hat das OLG Düsseldorf entschieden: Aus den Regelungen des § 86a Abs. 1 und Abs. 2 HGB und der vertraglichen Treue- und Loyalitätspflicht folgt, dass den Unternehmer die Verpflichtung zur Unterstützung und Rücksichtnahme gegenüber seinem Handelsvertreter trifft. Wo die konkreten Grenzen für die Annahme einer Treuepflichtverletzung verlaufen, muss anhand des im Wege der Auslegung zu ermittelnden Vertragsinhalts im Einzelfall bestimmt werden. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Treuepflichten im Verhältnis Unternehmer / Vertragshändler kann unter angemessener Berücksichtigung der bestehenden Unterschiede zwischen den Rechtsbeziehungen bei der Beurteilung der Grenzen der Treuepflichten auch im Verhältnis Unternehmer / Handelsvertreter berücksichtigt werden. Für den Entschluss eines Unternehmers, einen weiteren Vertriebspartner im Gebiet seines Vertragspartners einzusetzen, kann eine Vielzahl unterschiedlicher Anlässe und Kriterien maßgeblich sein. Die Beurteilung und Gewichtung dieser Kriterien muss grundsätzlich seinem unternehmerischen Ermessen vorbehalten bleiben; dem Unternehmer kann insbesondere nicht verwehrt werden, einen expansiven Wettbewerb zu betreiben.

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