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Wirtschaftsrecht
21.05.2008
Wirtschaftsrecht
: Transparentere Vorschriften über staatliche Beihilfen für KMU

Die EU-Kommission will die Vorschriften über staatliche Beihilfen für KMU vereinfachen. Dazu hat sie die geltende Mitteilung über staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften ("Garantien") überarbeitet. In den überarbeiteten Vorschriften wird bestätigt, dass die Bewertung auf dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers beruhen soll. Danach können Investitionen und andere Arten der Förderung von Unternehmen durch die öffentliche Hand als mit den Beihilfevorschriften vereinbar angesehen werden, wenn sie unter Bedingungen erfolgen, denen auch ein privater Investor zugestimmt hätte. Insbesondere für KMU sind Garantien von zentraler Bedeutung, da diese häufig über wenig Eigenkapital und nicht genügend stabile Ressourcen verfügen. Daher sind besondere Regeln für KMU festgelegt worden, nach denen das Beihilfeelement einer Garantie in einfacher Weise ermittelt werden kann und nach denen feste, auf Bonitätsstufen beruhende Safe-Harbour-Prämien sowie Einheitsprämien für geringwertige Garantien vorsehen sind.

(Quelle: PM der EU-Kommission vom 20.5.2008)

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