BGH: Totalausverkauf
Mit Urteil vom 30.4.2009 - I ZR 68/07 - hat der BGH entschieden, dass der Beginn einer Verkaufsförderungsmaßnahme in der Werbung nur dann angegeben werden muss, wenn die Maßnahme noch nicht läuft.
Mit Urteil vom 30.4.2009 - I ZR 68/07 - hat der BGH entschieden, dass der Beginn einer Verkaufsförderungsmaßnahme in der Werbung nur dann angegeben werden muss, wenn die Maßnahme noch nicht läuft.
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