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Wirtschaftsrecht
12.11.2015
Wirtschaftsrecht
BGH : Tilgung von Gesellschaftsverbindlichkeiten durch Treuhandkommanditisten ohne Verpflichtung im Innenverhältnis – Aufwendungsersatzanspruch bzw. Ausgleichsanspruch gegen Mit-Treugeber

Der BGH hat mit Urteil vom 29.9. 2015 - II ZR 403/13 - entschieden: a) Tilgen Treugeberkommanditisten ohne Verpflichtung im Innenverhältnis zur Gesellschaft Gesellschaftsverbindlichkeiten, können sie von der Gesellschaft jedenfalls dann nach § 110 HGB Aufwendungsersatz verlangen, wenn sie im Innenverhältnis zur Gesellschaft, den anderen Treugebern und Gesellschaftern eine einem unmittelbaren Gesellschafter entsprechende Rechtsstellung haben.

b) Leistet ihnen die Gesellschaft keinen Aufwendungsersatz, können Treugeber-kommanditisten, die im Rahmen eines Sanierungskonzepts Verbindlichkeiten der Gesellschaft getilgt haben, von Mit-Treugebern, soweit diese für die getilgten Gesellschaftsverbindlichkeiten (mittelbar) hafteten und sich nicht durch Tilgungszahlungen an der Sanierung beteiligt haben, entsprechend § 426 Abs. 1 BGB einen deren Beteiligung an der Gesellschaft entsprechenden anteiligen Ausgleich verlangen. Den Mit-Treugebern ist es nach § 242 BGB verwehrt, sich gegenüber den zahlenden Treugeberkommanditisten darauf zu berufen, dass sie lediglich mittel-bare Gesellschafter sind und deshalb im Außenverhältnis nicht (unmittelbar) haften.

 

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