OLG München: Testamentsvollstreckervermerk berechtigt zur Zurückweisung einer Gesellschafterliste
Mit Beschluss vom 15.11.2011 – 31 Wx 274/11 – hat das OLG München entschieden: Das Registergericht ist berechtigt, eine Gesellschafterliste zurückzuweisen, die einen Testamentsvollstreckervermerk enthält.