R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
17.07.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Telefonische Kontaktaufnahme mit Verbrauchern – Namensangabe des anrufenden Mitarbeiters ist nicht erforderlich

Der BGH hat mit Urteil vom 19.4.2018 – I ZR 244/16 - entschieden: Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Verbraucher im Sinne von § 312a Abs. 1 BGB muss nur die Identität des Unternehmers sowie der geschäftliche Zweck offengelegt werden, nicht aber die Identität eines für den Unternehmer anrufenden Mitarbeiters, der selbst nicht Unternehmer ist.

 

stats