BGH : Tatbestand des Kreditbetrugs umfasst auch taten zum Nachteil ausländischer Kreditgeber
Der BGH hat mit Urteil vom 8.10.2014 – 1 StR 114/14 - entschieden: 1. § 265b StGB umfasst auch Straftaten zu Lasten ausländischer Kreditgeber.
2. Genussrechtekapital kann die Voraussetzungen eines Kredits i.S.v. § 265b Abs. 1 StGB erfüllen.