EuGH: Tankstellenvertrag mit Laufzeit von mehr als fünf Jahren kann nicht unter Gruppenfreistellung fallen
Mit Urteil vom 2.4.2009 – Rs. C-260/07 – hat der EuGH entschieden: Ein Tankstellenvertrag mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht unter die Gruppenfreistellung fallen. Diese Voraussetzungen seien dann gegeben, wenn der Lieferant dem Wiederverkäufer die Tankstelle vermietet oder verpachtet, ohne Eigentümer sowohl der Tankstelle als auch des Grundstücks zu sein. Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-785-1 unterwww.betriebs-berater.de