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Wirtschaftsrecht
17.03.2009
Wirtschaftsrecht
LG Frankfurt: T-Online-Aktionäre erhalten Nachschlag von Telekom

Durch Beschluss vom 13.3.2009 - 3-05 O 57/06 - hat die 5. Kammer für Handelssachen des LG Frankfurt den Anträgen zahlreicher ehemaliger Aktionäre der früheren Internettochter der Telekom, T-Online, auf bare Zuzahlung für die zwangsweise umgetauschten Aktien infolge Verschmelzung stattgegeben. Das Gericht verurteilte den Konzern zu einer bar vorzunehmenden Zuzahlung je Aktie der außenstehenden Aktionäre i. H. v. 1,15 €. Nach Angaben der Kammer sind 120.634.965 Aktien betroffen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

(Quelle: PM LG Frankfurt vom 16.3.2009)

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