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Wirtschaftsrecht
26.03.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Swift-Verhandlungen gehen weiter

Die EU-Kommission hat die Richtung für die weiteren Verhandlungen mit den USA über ein Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten (Swift-Abkommen) festgelegt. Dabei geht es um Informationen über Kontobewegungen, die Rückschlüsse auf die Finanzierung des Terrorismus zulassen. Bis zum Sommer soll ein Abkommen stehen, das die bestehenden Sicherheitslücken schließt. Bei den Verhandlungen mit den USA kommt es der EU besonders auf folgende Punkte an:

- die Beschränkung der Verwendung dieser Daten für die Terrorismusfahndung;

- das Abkommen muss Garantien für den Datenschutz enthalten, etwa das Verbot

der Weitergabe von Daten an Drittstaaten;

- Datenanfragen müssen im Vorfeld von den Justizbehörden genehmigt

werden;

- Bürger müssen Rechtsmittel einlegen können, etwa wenn sie einen Verdacht auf unrechtmäßige Weitergabe der Daten haben;

- die Menge personenbezogener Daten, die den US-Behörden übermittelt

werden, wird limitiert;

- die Daten dürfen höchstens fünf Jahre gespeichert werden und

- die EU kann das Abkommen im Falle eines Verstoßes gegen die Datenschutzgarantien

beenden.

(Newsletter EU-Kommission vom 25.3.2010)

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