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Wirtschaftsrecht
08.04.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Swift-Verhandlungen gehen weiter

Die EU-Kommission hat die Richtung für die weiteren Verhandlungen mit den USA über ein Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten (Swift- Abkommen) festgelegt. Bis zum Sommer soll ein Abkommen stehen, das die bestehenden Sicherheitslücken schließt. Bei den Verhandlungen mit den USA kommt es der EU besonders auf folgende Punkte an:
– die Beschränkung der Verwendung dieser Daten für die Terrorismusfahndung;
– das Abkommen muss Garantien für den Datenschutz enthalten, etwa das Verbot der Weitergabe von Daten an Drittstaaten;
– Datenanfragen müssen im Vorfeld von den Justizbehörden genehmigt werden;
– Bürger müssen Rechtsmittel einlegen können, etwa wenn sie einen Verdacht auf unrechtmäßige Weitergabe der Daten haben;
– die Menge personenbezogener Daten, die den US-Behördenübermitteltwerden,wirdlimitiert;
– die Daten dürfen höchstens fünf Jahre gespeichert werden und
– die EU kann das Abkommen im Falle eines Verstoßes gegen die Datenschutzgarantien beenden.
(Newsletter EU-Kommission vom 25.3.2010)

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