BGH: Swap-Vertrag – Anforderungen an schlüssigen Vortrag des Klägers zu einer Beratungspflichtverletzung
Der BGH hat mit Urteil 22.3.2016 - XI ZR 93/15 – entschieden: Der Kunde, der die beratende Bank wegen der Verletzung ihrer Verpflichtung in Anspruch nimmt, über das Einpreisen eines anfänglichen negativen Marktwerts in einen mit ihr geschlossenen Swap-Vertrag aufzuklären, muss im Prozess zur Höhe des anfänglichen negativen Marktwerts nicht vortragen.