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Wirtschaftsrecht
16.10.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Suhrkamp – Rechtsbeschwerde gegen eine gemäß § 253 Abs. 4 S. 1 und 2 InsO getroffene Eilentscheidung ist unstatthaft

Der BGH hat mit Beschluss vom 17.9.2014 – IX ZB 26/14 – entschieden:

Weist das Landgericht auf Antrag des Insolvenzverwalters die Beschwerde gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans unverzüglich zurück, ist gegen die Entscheidung eine Rechtsbeschwerde nicht statthaft.

Zur Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Verfahren der Planbestätigung ohne Minderheitenschutzantrag (ebenfalls in Sachen Suhrkamp) vgl. BGH, 17.7.2014 – IX ZB 13/14 mit Kommentar Möhlenkamp, BB 2014, 2191.

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