EuGH: Suchmaschinen-Diensteanbieter für personenbezogene Daten auf von ihnen verarbeiteten Webseiten nicht verantwortlich
Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen sind Suchmaschinen-Diensteanbieter für personenbezogene Daten auf den von ihnen verarbeiteten Webseiten nach der Datenschutzrichtlinie nicht verantwortlich. Richten diese Anbieter in einem Mitgliedstaat für die Vermarktung und den Verkauf von Werbeflächen eine Niederlassung ein, die ihre Tätigkeit auf die Einwohner dieses Staats ausrichtet, unterliegen sie den nationalen Datenschutzbestimmungen, auch wenn die technische Datenverarbeitung in anderen Ländern erfolgt.
(PM EuGH vom 25.6.2013)