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Wirtschaftsrecht
29.01.2014
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Strukturreform des Bankensektors in der EU

Die EU- Kommission hat am 29.1.2014 neue Vorschriften vorgeschlagen, um die größten Banken und Banken mit besonders komplexer Struktur am riskanten Eigenhandel zu hindern.



Zudem würden die Aufsichtsbehörden dazu befugt, von diesen Banken die Abtrennung potenziell riskanter Handelsgeschäfte vom Einlagengeschäft zu verlangen, wenn die betreffenden Tätigkeiten die Stabilität des Finanzsystems gefährden.


Ergänzend zu diesem Vorschlag hat die Kommission flankierende Maßnahmen zur Förderung der Transparenz bestimmter Transaktionen im Schattenbankwesen verabschiedet. Diese ergänzen die bereits eingeleiteten übergreifenden Reformen zur Stärkung des Finanzsektors in der EU.


Die Kommission hat bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge unterschiedlichen Faktoren Rechnung getragen, darunter dem äußerst hilfreichen Bericht der hochrangigen Expertengruppe unter dem Vorsitz des Präsidenten der finnischen Zentralbank, Erkki Liikanen sowie bereits bestehenden nationalen Vorschriften einiger Mitgliedstaaten, internationalen Ansätzen zu diesem Thema (Rat für Finanzstabilität) und Entwicklungen in anderen Staaten.


Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte: "Die heutigen Vorschläge sind der letzte Baustein des neu gestalteten Regulierungsrahmens für das europäische Bankenwesen. Die Vorschriften betreffen die wenigen Großbanken, für die immer noch „too-big-to-fail" gelten könnte, d. h. die zu groß sind, um sie in die Insolvenz zu entlassen, deren Rettung zu teuer ist oder die aufgrund ihrer komplexen Struktur nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden können. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden für größere Finanzstabilität sorgen und sicherstellen, dass nicht letzten Endes die Steuerzahler für die Fehler von Banken einstehen müssen. Die heutigen Vorschläge schaffen einen gemeinsamen Rahmen auf EU-Ebene, einen Rahmen, den wir brauchen, um zu verhindern, dass unterschiedliche nationale Lösungen zu Brüchen in der Bankenunion führen oder das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen. Die Vorschläge sind sorgfältig austariert, um das für Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum so wichtige, gleichzeitig aber so delikate Gleichgewicht zwischen Finanzstabilität und der Schaffung eines günstigen Umfelds für die Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu wahren."


Die Vorschläge sollen den EU-Bankensektor widerstandsfähiger machen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Banken weiterhin Wirtschaft und Wachstum finanzieren. Der Vorschlag zur Strukturreform der EU-Banken gilt nur für die größten Banken sowie für Banken mit besonders komplexer Struktur und signifikantem Handelsgeschäft. Er umfasst folgende Elemente:


  • 1. Das Verbot des Eigenhandels in Finanzinstrumenten und Waren, d. h. des Handels für eigene Rechnung zum ausschließlichen Zweck der Gewinnerzielung der Bank. Diese Tätigkeiten bergen zahlreiche Risiken, ohne den Bankkunden oder der Wirtschaft konkrete Vorteile zu bieten.
  • 2. Die Befugnis und in bestimmten Fällen auch die Verpflichtung der Aufsichtsbehörden, die Übertragung anderer hochsensibler Tätigkeiten (wie Market-Making, Handel mit komplexen Derivaten und Verbriefungen) auf separate Handelsunternehmen innerhalb der Gruppe zu verlangen. Dadurch soll die Gefahr gebannt werden, dass Banken das Verbot bestimmter Handelsgeschäfte durch versteckte Eigenhandelsgeschäfte umgehen, die ein zu hohes Gewicht erhalten oder zu stark gehebelt werden und so die gesamte Bank und das Finanzsystem insgesamt gefährden können. Die Banken müssen Tätigkeiten nicht abtrennen, wenn sie ihrer Aufsichtsbehörde gegenüber glaubhaft nachweisen können, dass die entstehenden Risiken auf anderem Wege gemindert werden.
  • 3. Bestimmungen über die rechtlichen, wirtschaftlichen und operativen Verbindungen sowie die Verbindungen im Bereich der Unternehmensführung zwischen dem abgetrennten Handelsunternehmen und dem Rest der Bankengruppe.



Um Banken daran zu hindern, diese Regeln durch teilweise Auslagerung von Tätigkeiten in den Sektor der weniger streng regulierten Schattenbanken zu umgehen, muss die strukturelle Abtrennung durch Bestimmungen zur Erhöhung der Transparenz des Schattenbankwesens flankiert werden. Deshalb ist in dem begleitenden Vorschlag zur Stärkung der Transparenz eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die Regulierungsbehörden und Anlegern ein besseres Verständnis von Wertpapierfinanzierungsgeschäften ermöglichen sollen. Diese Transaktionen waren während der Finanzkrise eine Quelle von Ansteckungsgefahren, Hebelgeschäften und prozyklischen Wirkungen. Diese Vorgänge müssen besser überwacht werden, um die ihrer Nutzung inhärenten systemischen Risiken einzudämmen.


(PM EU-Kommission vom 29.1.2014)

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