BReg : Strengere Regulierung von Goldkäufen
Die Bundesregierung will schärfer gegen Geldwäsche vorgehen und dafür u. a. die Verschwiegenheitsverpflichtung der freien Berufe einschränken und den Edelmetallhandel stärker regulieren. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (19/13827) sieht in diesem Zusammenhang eine Absenkung des Schwellenbetrages vor, ab dem Güterhändler geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen. Die Erkenntnisse der nationalen Risikoanalyse hätten ergeben, dass insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für die Identifizierungspflicht von 10000 Euro stattfinde. Es werde offensiv damit geworben, wie viel Edelmetall identifizierungsfrei eingekauft werden könne. Daher soll die Schwelle von 10000 auf 2000 Euro gesenkt werden, um diesen Umgehungshandel zu unterbinden beziehungsweise signifikant zu beschränken, wie es im Gesetzentwurf heißt. Der Bundesrat verlangt demgegenüber eine Absenkung des Schwellenwerts auf 1000 Euro. Damit würde erreicht, dass die Aufstückelung der Barzahlung auf unterhalb des Schwellenwertes von 1000 Euro liegende Goldmünzen wirtschaftlich uninteressant wäre, da dafür überproportionale Prägekosten anfallen würden. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung den Vorschlag der Länder ab. Es solle zunächst abgewartet und zu gegebener Zeit überprüft werden, wie sich die erhebliche Senkung des Schwellenbetrages von 10000 auf 2000 Euro auswirken werde. Mit dem Schwellenbetrag von 2000 Euro bleibe der Kauf der handelsüblichen Menge von einer Unze Gold identifizierungsfrei möglich.
(hib-Meldung Nr. 1113/2019 vom 11.10.2019)