OLG München: Streit über die Ernennung von Schiedsrichtern
Mit Beschluss vom 21.12.2011 - 34 Sch 11/11 - hat das OLG München entschieden: Der Streit zwischen Parteien, ob die Ernennung von Schiedsrichtern wirksam und das vereinbarte Verfahren hierzu eingehalten worden ist, ist auf der Grundlage von § 1035 Abs. 4 ZPO zu entscheiden.