BGH: Strafrechtliche Garantenpflicht eines Compliance Officer
Mit Urteil vom 17.7.2009 - 5 StR 394/08 - hat der BGH entschieden: Compliance Officer trifft regelmäßig strafrechtlich eine Garantenpflicht im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB, im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehende Straftaten von Unternehmensangehörigen zu verhindern. Dies ist die notwendige Kehrseite ihrer gegenüber der Unternehmensleitung übernommenen Pflicht, Rechtsverstöße und insbesondere Straftaten zu unterbinden.