OLG Stuttgart: Strafbarkeit des GmbH-Geschäftsführers wegen existenzvernichtenden Eingriffs nach Inkrafttreten des MoMiG (Entscheidungsreport)
OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.5.2009, 1 Ws 32/09
-------------------------------------------------------
Leitsatz
Mit der Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die Strafbarkeit wegen Untreue in der Treuebruchalternative (§ 266 Abs. 1, 2. Var. StGB) allein aufgrund der Rückgewähr eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen oder gleichstehender Leistungen gemäß § 2 Abs. 3 StGB auch rückwirkend entfallen. Die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen oder gleichstehenden Leistungen kann für den Geschäftsführer aber auch nach Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts als Untreue in der Treuebruchsalternative strafbar sein, wenn die Rückgewähr für den Geschäftsführer erkennbar zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führt bzw. diese vertieft (§ 266 Abs. 1, 2. Var. StGB i.V.m. § 64 S. 1, S. 3 GmbHG).
-------------------------------------------------------
Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Patrick Hohl, Rechtsanwalt und Partner, BMH Bräutigam & Partner
Zum Entscheidungsreport