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Wirtschaftsrecht
23.03.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Stornierung der Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden

Der BGH hat mit Urteil vom 20.3.2018 – X ZR 25/17 – entschieden, dass der Ausschluss des Kündigungsrechts (der "Stornierung") die Fluggäste nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Er ist insbesondere nicht mit wesentlichen Grundgedanken des Werkvertragsrechts unvereinbar. Das Kündigungsrecht nach § 649 BGB ist für das gesetzliche Leitbild eines Vertrages über die Beförderung mit einem Massenverkehrsmittel nicht maßgeblich. Will der Fluggast nicht den höheren Preis zahlen, zu dem typischerweise eine flexible Buchung erhältlich ist, mit der er in jedem Fall eine Erstattung des Flugpreises erreichen kann, kann er für den Krankheitsfall, wie er im Streitfall vorlag, eine solche Erstattung durch eine Versicherung absichern. Unter Berücksichtigung dieser Umstände stellen der Ausschluss des Kündigungsrechts und die damit verbundene vereinfachte Vertragsabwicklung bei der Beförderung mit einem Massenverkehrsmittel keine unangemessene Benachteiligung des Fluggastes dar.

(PM BGH vom 20.3.2018)

 

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