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Wirtschaftsrecht
04.11.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Stimmverbot der GmbH-Gesellschafterin wegen Befangenheit des Gesellschafters

Der BGH hat mit Beschluss vom 4.5.2009 – II ZR 168/07 – entschieden: Die Befangenheit des Gesellschafters einer GmbH-Gesellschafterin nach § 47 Abs. 4 GmbHG führt zu einem Stimmverbot der GmbH-Gesellschafterin, wenn er einen maßgebenden Einfluss bei der Gesellschafterin ausübt. Bei der Bestimmung des maßgebenden Einflusses sind die Anteile mehrerer Gesellschafter- Gesellschafter dann zusammenzurechnen, wenn sie wegen einer gemeinsam begangenen Pflichtverletzung befangen sind. VolltextdesBeschl.: // BB-ONLINE BBL2009-2433-2 unterwww.betriebs-berater.de

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