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Wirtschaftsrecht
15.07.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Stimmabgabe für eine Beitragserhöhung als Zustimmung

Mit Urteil vom 25.5.2009 - II ZR 259/07 - hat der BGH entschieden: Ein Beschluss zu einer Beitragserhöhung ist ‑ sofern nicht eine gegenteilige allseits oder individuell wirkende Bedingung vereinbart ist ‑ zu Lasten des zustimmenden Gesellschafters auch dann verbindlich, wenn nicht sämtliche Gesellschafter zugestimmt haben, der Beschluss aber im Übrigen die nach dem Gesellschaftsvertrag erforderliche Mehrheit erhalten hat.

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