BGH: Steuerberaterhonorar bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrags
Der BGH hat mit Urteil vom 22.5.2014 - IX ZR 147/12 – entschieden: Bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrages ist ein vereinbartes Pauschalhonorar auf den Teil herabzusetzen, welcher der bisherigen Tätigkeit des Steuerberaters entspricht.
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