KG Berlin: Sternchenwerbung für Kreuzfahrt - Zzgl. Service Entgelt
Mit Beschluss vom 12.2.2013 - 5 W 11/13 - hat das KG Berlin entschieden: Die Sternchenwerbung für eine (bestimmte) Kreuzfahrt mit "€ 555,- p. P. zzgl. Service Entgelt*" und Bezugstext, wonach pro "beanstandungsfrei an Bord verbrachter Nacht" ein Entgelt in Höhe von 7 Euro zusätzlich anfalle, ist wegen fehlender Endpreisangabe unlauter und unzulässig.