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Wirtschaftsrecht
12.03.2013
Wirtschaftsrecht
KG Berlin: Sternchenwerbung für Kreuzfahrt - Zzgl. Service Entgelt

Mit Beschluss vom 12.2.2013 - 5 W 11/13 - hat das KG Berlin entschieden: Die Sternchenwerbung für eine (bestimmte) Kreuzfahrt mit "€ 555,- p. P. zzgl. Service Entgelt*" und Bezugstext, wonach pro "beanstandungsfrei an Bord verbrachter Nacht" ein Entgelt in Höhe von 7 Euro zusätzlich anfalle, ist wegen fehlender Endpreisangabe unlauter und unzulässig.

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